Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden:
- 15. Januar
- 15. März
- 1. August
- 1. November
Es gilt das Eingangsdatum. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Monaten. Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer im Hinblick auf Ihren Projektbeginn und reichen den Antrag mit entsprechend viel Vorlaufzeit ein.
Nein. Jeder Beschluss ist eine Einzelfallentscheidung, die vom Projekt und den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig ist.
Es ist nicht erforderlich, Eigenmittel nachzuweisen. Jedoch trägt es zur positiven Bewertung des Projekts bei, wenn zumindest teilweise Eigenmittel eingebracht werden können.
Der Projektantrag muss immer mit unserem Antragsformular gestellt werden. Einreichungen per Post oder per E-Mail können nicht bearbeitet werden.
- Wissenschaft und Forschung
- Lehre, Bildung und Erziehung
- Kunst
- Denkmalpflege
- Pflege / Erhaltung von Kulturwerten
Die Vergabe finanzieller Förderungen erfolgt ausschließlich projektbezogen. Institutionelle Förderungen bzw. Dauerförderungen werden nicht vergeben.
Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben.
Wenn Ihr Antrag die Fördergrundsätze der Wüstenrot Stiftung erfüllt und die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet ein stiftungsinternes Gremium, ob eine finanzielle Förderung vergeben wird. Bitte beachten Sie, dass das Gremium unter den eingereichten und grundsätzlich förderfähigen Projekten eine Auswahl treffen muss, da wir mehr Anträge erhalten als Fördermittel zur Verfügung stehen. Eine Bewilligung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und nach freiem Ermessen. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, wird diese dem/der Antragsteller*in schriftlich mitgeteilt. Im Falle von Ablehnungen besteht weder ein Anspruch auf Begründung, noch auf Zuwendung.
Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der schriftlichen Förderzusage:
Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Wüstenrot Stiftung (zu diesem Zeitpunkt muss die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert sein). Ein Anspruch auf Zuwendung entsteht erst durch die Anerkennung der in der Fördervereinbarung genannten Bedingungen samt Fördergrundsätze mittels Unterschrift.
Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mittel:
Zusendung einer Bestätigung über die Geldzuwendung (im Original, nicht per E-Mail oder Fax) im Sinne des §10b EStG gemäß gültigem amtlichen Vordruck.
Drei Monate nach Abschluss des Förderprojekts:
Nachweis der zweckgebundenen Verwendung der Mittel in elektronischer Form (ein PDF-Dokument): Der Verwendungsnachweis enthält eine Auflistung aller im Zuge des Projekts getätigten Ausgaben. Kopien der entsprechenden Rechnungen, mindestens in Höhe der gewährten Fördersumme, sind dem Verwendungsnachweis beizulegen. Sind zum Ende des Projekts Fördermittel nicht verausgabt worden, müssen diese an die Wüstenrot Stiftung zurücküberwiesen werden.
Schriftlicher Bericht über den Ablauf des Projekts, dessen Ergebnisse, die Erreichung der gesetzten Ziele sowie die voraussichtliche langfristige Wirkung (ca. 2 DIN-A4 Seiten). Wir freuen uns auch über eine Darstellung der Probleme, die Ihnen im Laufe des Projekts begegnet sind, und die daraus gewonnen Erkenntnisse für zukünftige Projekte Ihrer Institution.
2-5 digitale Fotos (honorarfrei verwendbar), einschließlich der Angaben zu den Bildrechten.
Bei Bedarf:
Zwischenberichte und Verwendungsnachweise während der Projektlaufzeit, die Möglichkeit, Projekte vor Ort zu begutachten oder Stellungnahmen von Projektinvolvierten müssen der Wüstenrot Stiftung auf Anforderung gegeben werden.
Die finanzielle Förderung darf ausschließlich gemäß der Fördervereinbarung eingesetzt werden. Die Mittel müssen wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden.
Die Wüstenrot Stiftung darf die Ergebnisse und Berichte der geförderten Projekte unter Angabe der Autoren veröffentlichen ohne dass daraus ein Entgeltanspruch für den/die Förderempfänger*in entsteht. Der/die Förderempfänger*in sichert zu, dass überlassenes Dokumentations- und Bildmaterial keine Rechte Dritter verletzt und stellt die Wüstenrot Stiftung insoweit vorsorglich von Ansprüchen Dritter frei.
Die von der Wüstenrot Stiftung gewährten finanziellen Förderungen sind zweckgebunden. Förderempfänger*innen sind verpflichtet, Fördermittel ausschließlich entsprechend des beantragten Zweckes und für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke gemäß Abgabenordnung zu verwirklichen. Als gemeinnützige Institution betreibt die Wüstenrot Stiftung kein Sponsoring und erwartet für ihre finanzielle Zuwendung keine Gegenleistung. Da die Sichtbarmachung der Projektergebnisse in der Öffentlichkeit begrüßt wird, kann in diesem Zusammenhang gerne auf die finanzielle Förderung der Wüstenrot Stiftung hingewiesen werden. Die Art und Weise der Sichtbarmachung der Wüstenrot Stiftung im Zusammenhang mit der Förderung bitten wir mit uns abzustimmen.
Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle finanzielle Förderung der Wüstenrot Stiftung auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen erfolgt. Änderungen in einem laufenden Projekt müssen deshalb rechtzeitig vorab genannt werden. Wurde eine Bewilligung durch falsche oder unvollständige Angaben erwirkt, wurden Mittel zweckentfremdet oder die Bedingungen der Fördervereinbarung und/oder Fördergrundsätze nicht eingehalten, kann die Wüstenrot Stiftung die Bewilligung der Fördermittel widerrufen, bzw. Fördermittel nicht auszahlen. Bereits ausgezahlte Mittel müssen der Wüstenrot Stiftung zurückgezahlt werden, auch wenn diese bereits verausgabt wurden.
Die Geltendmachung von Erfüllungs- oder Ersatzansprüchen durch den/die Förderempfänger*in sind ausgeschlossen. Sollten Fördermittel rückgefordert werden, verzichtet der/die Förderempfänger*in mit Anerkennung der Fördergrundsätze der Wüstenrot Stiftung auf die Einrede der Verjährung.